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Nov 27, 2006 10:36
17 yrs ago
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German term
(Satz)
German
Bus/Financial
Law: Contract(s)
"ein Glдubiger des Gesellschafters nach Pfдndung des Abfindungsguthabens die Gesellschaft gem. §§ 131 Abs.3 Nr. 4, 135 HGB wirksam kьndigt und zwar zum Wirksamwerden der Kьndigung"
Aus einem Gesellschaftsvertrag, die Klausel "Ausscheiden eines Gesellschafters" (Ein G. scheidet, ohne dass es einer Kuendigung oder eines Ausschliessungsbeschlusses bedarf, aus der G. aus, wenn: ...)
Wer kuendigt hier wem? Ein Glaeubiger kann, glaube ich, DER Gesellschaft (selbst wenn man also den Artikel aendert) schlecht kuendigen, weil er mit ihr keinen Vertrag abschloss (nur mit dem Gesellschafter).
Und was heisst "zum Wirksamwerden"? Mit sofortiger Wirkung?
Aus einem Gesellschaftsvertrag, die Klausel "Ausscheiden eines Gesellschafters" (Ein G. scheidet, ohne dass es einer Kuendigung oder eines Ausschliessungsbeschlusses bedarf, aus der G. aus, wenn: ...)
Wer kuendigt hier wem? Ein Glaeubiger kann, glaube ich, DER Gesellschaft (selbst wenn man also den Artikel aendert) schlecht kuendigen, weil er mit ihr keinen Vertrag abschloss (nur mit dem Gesellschafter).
Und was heisst "zum Wirksamwerden"? Mit sofortiger Wirkung?
Change log
Nov 27, 2006 11:10: Steffen Walter changed "Field (specific)" from "Investment / Securities" to "Law: Contract(s)"
Discussion
Wenn Sie aber grundsaetzlich dagegen sind, dass man bei KudoZ andere Fragen stellen darf, als nur zur Ubersetzung von Begriffen, bitte ich um Begruendung. Oder ist Ihre einzige Begruendung der Verweis auf die KudoZ-Regeln? Nun, wussten Sie schon, dass eine viel zu strenge Befolgung der Regeln verschiedener Art als Buerokratismus bekannt ist? Wollen Sie wirklich, dass sich KudoZ in die Richtung entwickelt? Sollen sich die praktischen Beduerfnisse (solange diese noch vernunftig sind) an die jeweiligen Regeln anpassen oder umgekehrt?
Wonach ich genau frage, steht oben.