Kann ich Dienstleistungen von Kollegen in Rechnung stellen?
Thread poster: Valentina Vighetti
Valentina Vighetti
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Jan 16, 2019

Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Frage bezüglich eine Rechnung. Ich bin dabei einen Kostenvoranschlag für eine Übersetzung zu schreiben und der Kunde hat mich gefragt, ob ich auch die Kosten für ein Lektorat hinzufügen kann. Das Lektorat sollte natürlich von einer Kollegin von mir durchgeführt werden.

Falls der Kunde den Preis für meine Übersetuzung plus das Lektorat meiner Kollegin annehmen sollte, wie sollte ich dann das Lektorat in Rechnung stellen? Soll
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Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Frage bezüglich eine Rechnung. Ich bin dabei einen Kostenvoranschlag für eine Übersetzung zu schreiben und der Kunde hat mich gefragt, ob ich auch die Kosten für ein Lektorat hinzufügen kann. Das Lektorat sollte natürlich von einer Kollegin von mir durchgeführt werden.

Falls der Kunde den Preis für meine Übersetuzung plus das Lektorat meiner Kollegin annehmen sollte, wie sollte ich dann das Lektorat in Rechnung stellen? Soll meine Kollegin mir am Ende des Auftrages eine Rechnung für das Lektorat zuschicken? Muss ich Steuer für das Lektorat zahlen, wenn ich das Lektorat in Rechnung stelle?

Ich hoffe, dass ich mich gut ausdrücken konnte und dass mir jemand helfen kann.

Vielen Dank im Voraus.
Valentina
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erika rubinstein
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Rechnung Jan 16, 2019

Du kannst natürlich Fremdleistungen auch in Rechnung stellen. Welche Steuer meinst du? Mehrwertsteuer?

 
Valentina Vighetti
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Rechnung Jan 16, 2019

Danke für deine Antwort! Ich meine Einkommensteuer. Aber wenn es sich um eine Fremdleistung handelt, sollte ich keine Steuer zahlen, oder? Mehrwertsteuer muss ich sowieso in Rechnung stellen. Dann kann meine Kollegin mir einfach eine Rechnung für das Lektorat schreiben?

 
Jutta Deichselberger
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Klar! Jan 16, 2019

Du schreibst dem Kunden eine Rechnung, auf der du deine Übersetzungsdienstleistung und als weiteren Posten das Lektorat aufführst. Auf den vereinnahmten Betrag musst du Steuern zahlen. Von dem Kollegen, der das Lektorat macht, brauchst du unbedingt eine Rechnung, damit du diese wieder als Werbungskosten geltend machen und im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzen kannst.

Valentina Vighetti
 
Valentina Vighetti
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Danke :D Jan 16, 2019

Vielen Dank, jetzt ist es alles klar!

 
erika rubinstein
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Rechnung Jan 16, 2019

Du stellst eine Rechnung. Erhälst einen Betrag. Deine Kollegin stellt eine Rechnung an dich. Du zahlst einen Teil des Betrages an Sie. Du gibst den Gesamtbetrag als Einnahme in der Steuererklärung an, und den Betrag, den du auszahlst als Ausgabe. Aber ganz ehrlich, vielleicht sollst du bevor du ins Berufsleben einsteigst und dich selbständig machst, einen Gründerkurs belegen, wo du die die Grundlagen des Geschäftslebens lernst.

Valentina Vighetti
Marcus König
 
Rolf Keller
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Freiberufler haben keine Werbungskosten Jan 17, 2019

Jutta Deichselberger wrote:

damit du diese wieder als Werbungskosten geltend machen und im Rahmen deiner Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzen kannst.

Bei Freiberuflern gibt es keinerlei Werbungskosten, da gibt es nur Betriebsausgaben. Auf den ersten Blick ist das kein Unterschied, auf den zweiten schon.


 
Rolf Keller
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Freiberuflerstatus? Jan 17, 2019

Was viele Antworter hier anscheinend übersehen, ist die Frage des Freiberuflerstatus als Übersetzer(in). Dieser Status bietet steuerrechtlich gewisse Privilegien (u. a. Wegfall der Gewerbesteuer), deswegen wird nicht jede Tätigkeit vom Finanzamt als freiberuflich anerkannt. Das wesentliche Kriterium des Freiberuflertums ist, dass man die gelieferten Leistungen fachlich in eigener Person verantwortet. Deswegen werden die sogenannten Umtüter, die Übersetzungen von Kollegen einfach nur ... See more
Was viele Antworter hier anscheinend übersehen, ist die Frage des Freiberuflerstatus als Übersetzer(in). Dieser Status bietet steuerrechtlich gewisse Privilegien (u. a. Wegfall der Gewerbesteuer), deswegen wird nicht jede Tätigkeit vom Finanzamt als freiberuflich anerkannt. Das wesentliche Kriterium des Freiberuflertums ist, dass man die gelieferten Leistungen fachlich in eigener Person verantwortet. Deswegen werden die sogenannten Umtüter, die Übersetzungen von Kollegen einfach nur weiterreichen, in der Regel nicht als Freiberufler, sondern als Gewerbetreibende eingestuft - das gilt in jedem Fall dann, wenn sie die weitergereichten Übersetzungen tatsächlich nicht persönlich prüfen (weil sie die jeweilige Sprache nicht beherrschen oder weil sie die Arbeiten aus organisatorischen Gründen nicht prüfen können). Dann fehlt ja die persönliche fachliche Verantwortung für das Ergebnis.

Das alles ist hier schon oft genug diskutiert worden, allerdings immer nur für die Vergabe von Übersetzungsarbeiten. Bei Lektoratsarbeiten wird es aber interessant: Der Übersetzer kann ja eigentlich das Ergebnis des Lektorats nicht fachlich 100%ig überprüfen, denn könnte er es, dann hätte er gar keinen Lektor benötigt. Gut, das klingt überspitzt, aber in vielen Fällen wird das gewünschte Ergebnis in sprachlicher Hinsicht überhaupt erst durch die Arbeit des Lektors erreicht. Es ist ja nicht so, dass es immer nur um die Korrektur von Tippfehlern oder vergessenen Sätzen geht.

Solange man nur selten Lektoratsaufträge vergibt, ist das für das Finanzamt kein Problem: Ein paar Prozent gewerbliche Einnahmen werden toleriert. Wenn es aber die Regel ist, dann würde ich in Betracht ziehen, die Lektoratsarbeiten als "durchlaufende Posten" zu deklarieren (https://de.wikipedia.org/wiki/Durchlaufender_Posten), was allerdings unter anderem impliziert, dass der Übersetzer dem Kunden gegenüber für das Ergebnis nicht fachlich verantwortlich ist. Ist zumindest ein interessanter Gesichtspunkt, als Freiberufler hat man ja immer das Damoklesschwert "Gewerbe" über sich..
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Valentina Vighetti
Ricki Farn
 
Andrea Teltemann
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Danke Jan 17, 2019

... für diese klar Darstellung. Im Grunde ahnen die meisten von uns dies alles sicherlich, aber wenn mal der Fall eintritt, dass man genau Bescheid wissen möchte, ist man doch aufgeschmissen. Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Dinge von Zeit zu Zeit ändern. Da nützt dann auch der von Frau Rubinstein so freundlich ans Herz gelegte Gründerkurs nicht viel.

Valentina Vighetti
 
Valentina Vighetti
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Freiberuflerstatus? Jan 17, 2019

Vielen Dank für das ausführliche und professionelle Antwort, Rolf. Ich werde diese Informationen für die Zukunft erinnern, falls meine Zusammenarbeit mit Korrektoren steigern sollte. Ich hatte mich tatsächlich gefragt, wo die Grenzen zwischen Freiberuflerstatus und gewerbliche Einnahme für das Finanzamt liegen. Gut zu wissen, dass das Finanzamt bei geringen Beiträgen ein Auge zudrückt.

Ricki Farn
 
Rolf Keller
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Wie Know-how erwerben? Jan 18, 2019

Andrea Teltemann wrote:

Erschwerend kommt hinzu, dass sich die Dinge von Zeit zu Zeit ändern. Da nützt dann auch der von Frau Rubinstein so freundlich ans Herz gelegte Gründerkurs nicht viel.

Jein: Falls der Kurs gut ist, lernt man Prinzipien, die einem "ewig" nutzen. Das Prinzip, wer wem welche Rechnungen schreibt und warum, das ist älter als jeder noch lebende Übersetzer. Und was die Mehrwertsteuer angeht, die wurde in D vor 50 Jahren eingeführt, das war eine riesige Umstellung, aber zu dem Zeitpunkt waren nur wenige hier schon im Berufsleben - und an dem Mehrwertprinzip hat sich seitdem auch rein gar nichts geändert. Nur, wenn man diese Prinzipien verinnerlicht hat, versteht man wirklich etwas. Und nur dann versteht man auch spätere Änderungen.

Ich selbst würde mir allerdings eher ein Bein abhacken, als in einen Gründerkurs zu gehen. Das kann man doch alles zu Hause nachlesen.


 


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